Willkommen beim Vermietservice
Landsberg am Lech!
Aufgrund der neuen Gesetzeslage ab dem 01.06.2015 gilt das
sog. "Bestellerprinzip".
Das bedeutet das Bestellerprinzip?
Es muss derjenige den
Immobilienmakler zahlen, der ihn auch beauftragt hat. Für einen Mieter
wird das in Zukunft bedeuten: Nur wenn er den Makler explizit
aufgefordert hat,
für ihn eine Wohnung zu suchen, und er mietet diese Wohnung auch, zahlt
er Provision. Umgekehrt gilt: Beauftragt der Vermieter den Makler, zahlt
der Mieter keine Provision,
sondern der Wohnungseigentümer.
Bestellerprinzip gilt nicht bei
Immobilienverkauf!
Das Bestellerprinzip gilt ausschließlich für Vermietungen. Wird
eine Immobilie verkauft, kann nach wie vor frei bestimmt werden, wer den
Makler bezahlen muss.
Wenn Sie schon einmal selber vermietet haben, wissen Sie, mit
welchen Schwierigkeiten es verbunden ist,
einen guten Mieter zu finden, der sorgsam mit Ihrem Eigentum umgeht und
auch regelmäßig zahlt!
Gerne legen wir gemeinsam mit Ihnen ein Anforderungsprofil möglicher
Interessenten fest
und steuern den Vermietungsprozess entsprechend. Wir optimieren so
gemeinsam die Vermietungschancen.
Wir nehmen Besichtigungstermine wahr und unterstützen Sie bei der
Mietvertragsgestaltung mit den
erforderlichen Verträgen. Gerne begleiten wir Sie bei der Übergabe und
Abnahme Ihrer Wohnung
oder Ihres Hauses. Bei unserem Vermietservice können Sie von
unseren umfangreichen Kontakten
zu einem festen Kundenkreis profitieren. Nutzen Sie unser
Makler-Netzwerk und unsere
Erfahrung auf diesem Gebiet, um problemlos "Ihren" Mieter zu finden.
Wir bieten Ihnen an:
- Vermietung
Ihres Objekts!
- Besichtigung und Bewertung des
Mietobjektes
- Expose´ Erstellung und Versand an
vorgemerkte Kunden
- Präsentation auf vielen Internet Portalen
-und unserer gut besuchten Webseite
- Insertion in Tages/Wochenzeitungen
(nach Bedarf)
- Besichtigung mit Interessenten
- Auf Wunsch geben wir
Besichtigungsberichte an den Eigentümer
- Bonitätsprüfung und Vorauswahl des Mieters
- Vorbereitung des Mietvertrages (auf
Wunsch auch über einen Rechtsanwalt)
- Abschluss
von juristisch einwandfreien Mietverträgen
- Übergabe der Wohnung an den Mieter
(mit Übergabeprotokoll)
- Betreuung des Mieters im neuen Objekt
- Gerne bieten wir Ihnen Hilfestellung
bei der jährlichen Abrechnung an
Achtung: Keine Rechts- oder Steuerberatung! Keine
Tätigkeiten als Hausverwalter!
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