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Gut beraten ist bei Immobiliengeschäften, wer einem
leistungsfähigen und seriösen Makler einen Alleinauftrag erteilt.
Mit dem Makleralleinauftrag verpflichten Sie den Makler für die
Vertragslaufzeit zu intensiven Bemühungen, um den gewünschten Kauf oder
Verkauf zu einem guten Abschluss zu bringen. Zu den Aktivitäten des
Maklers zähle etwa, dass er auf eigene Kosten angemessene Werbemaßnahmen
durchführt. Im Gegenzug verzichte der Auftraggeber darauf, andere Makler
oder Dritte einzuschalten. Der Makler stelle bei einem Alleinauftrag
sein ganzes Fachwissen, seine Verbindungen und seine Marktkenntnisse
sowie seine Kenntnis der kompletten Abwicklungsmodalitäten eines
Immobiliengeschäfts in den Dienst seines Kunden.
Risiken ohne Makleralleinauftrag
Anders gestaltet sich die Situation beim allgemeinen Auftrag. Dieser
verpflichte einen Makler zu keinen besonderen Aktivitäten, um den Auftrag
voranzutreiben. Er könne einfach abwarten, ob sich zufällig ein geeigneter
Interessent meldet. Werden, wie es bei Allgemeinaufträgen immer noch
geschieht, verschiedene Makler parallel beauftragt, riskiere der mögliche
Käufer, am Ende mehrmals die volle Provision bezahlen zu müssen. Zudem
bestehe die Gefahr, dass eine von mehreren Seiten angebotene Immobilie "zu
Tode angeboten" werde. So sei immer wieder festzustellen, dass die gleiche
Immobilie im Anzeigenteil der gleichen Zeitung mehrfach inseriert werde –
teilweise sogar mit unterschiedlichen Preisen. Dies lasse weder das Objekt
selbst noch die Verkaufsabsicht des Eigentümers als besonders
vertrauenswürdig erscheinen.
Nur beim Alleinauftrag steht einem Kunden die volle Maklerleistung zu.
Darauf sollte bei dieser immer komplizierteren Materie niemand leichtfertig
verzichten.
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